Elternbeiräte

Mann und Frau stehen an einem Pult mit dem Rücken zur Tafel

Bild: © Franck Boston-Fotolia.com

Wer ist versichert?

Auch Eltern sind gesetzlich unfallversichert, wenn sie Aufgaben für die Tageseinrichtung oder Schule übernehmen. Der Versicherungsschutz ist für sie beitragsfrei. Die Kosten tragen Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände.

Wann sind Sie versichert?

Sie sind unfallversichert

  • als gewählte/r Elternvertreter, beispielsweise bei
    • Elternbeiratssitzungen
    • Schul-, Fach- und Klassenkonferenzen
  • wenn Sie im Auftrag der Tageseinrichtung oder Schule
    • die Lehrer und Erzieher bei der Aufsicht unterstützen, beispielsweise bei Wandertagen und Ausflügen, Klassenfahrten oder Schulfesten
    • bei Renovierungsarbeiten und ähnlichen Tätigkeiten für die Einrichtung helfen
  • als Schulweghelfer und Schulbusbegleiter (im Auftrag der Städte, Gemeinden, Schulverbände oder Schulbusträger)
    • auch bereits bei der Ausbildung zum Schulweghelfer

übrigens: Selbstverständlich stehen auch Schülerinnen und Schüler, die als Schülerlotsen eingesetzt werden, unter dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.

  • sowie auf den damit zusammenhängenden Wegen.

Nicht versichert sind rein private Tätigkeiten. Hierzu zählen unter anderem

  • private Unterbrechungen der Wege, wie Gaststättenbesuche oder Einkäufe
  • oder zurück nach Hause
  • Umwege aus privaten Gründen

Eine versicherte Tätigkeit liegt nicht vor, wenn Eltern, die nicht Elternbeiratsmitglieder sind, an einer vom Elternbeirat einberufenen Versammlung oder an Elternsprechstunden teilnehmen. Auch die Teilnahme an Elternsprechstunden steht nicht unter Versicherungsschutz.

Was leisten wir?

Vorrangige Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung ist die Prävention von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten.
Wir beraten die Träger der Einrichtungen und überwachen die Maßnahmen zur Prävention sowie zur Ersten Hilfe.

Ist ein Unfall eingetreten, übernehmen wir die Kosten der Rehabilitation und erbringen Geldleistungen ( Leistungen )

... und wenn etwas passiert?

Teilen Sie bitte dem behandelnden Arzt - auch Zahnärzten! - mit, bei welcher Tätigkeit sich der Unfall ereignet hat. Ihre Krankenversicherungskarte bzw. Angaben zu Ihrer privaten Krankenversicherung sind nicht erforderlich, denn ärzte und Krankenhäuser rechnen direkt mit uns ab. Informieren Sie bitte auch die Tageseinrichtung oder Schule über den Unfall, denn diese muss uns die Unfallanzeige zuleiten.