Beschäftigungsfähigkeit

Beschäftigungsfähigkeit ist die individuelle Fähigkeit, die ermöglicht, fachliche, persönliche, soziale und methodische Kompetenzen unter sich wandelnden Rahmenbedingungen zielgerichtet anzupassen und einzusetzen, um eine Erwerbsfähigkeit zu erlangen und zu erhalten. Beschäftigungsfähigkeit setzt Arbeitsfähigkeit voraus. Das Sachgebiet "Beschäftigungsfähigkeit" der DGUV im Fachbereich Gesundheit im Betrieb greift dieses Thema auf und beschäftigt sich auch mit den Aspekten des "Demografischen Wandels".

Wer einen physisch oder psychisch belastenden Beruf über lange Zeit ausübt, kann möglicherweise nicht gesund bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter arbeiten. Dies kann den Verlust der Beschäftigungsfähigkeit, also einen frühen Berufsausstieg in die Erwerbsminderungsrente oder in die Arbeitslosigkeit zur Folge haben. Durch die Berücksichtigung von gesundheitlichen Belastungen bei der Laufbahngestaltung und gezielte Qualifizierung kann aber erreicht werden, dass Beschäftigte bis zur Rente erwerbstätig bleiben und Unternehmen dem Verlust wertvoller Arbeitskräfte entgegenwirken können.

Hier setzt das im IAG entwickelte Konzept des "Horizontalen Berufsumstiegs" an. Beschäftigten, die in ihrem Beruf starken körperlichen oder psychischen Belastungen ausgesetzt sind, soll frühzeitig ein Wechsel in einen anderen Beruf ermöglicht werden. Dieser neue Beruf soll weniger oder andere Belastungen aufweisen als der bisherige, aber auf einer ähnlichen Qualifikations- oder Hierarchiestufe angesiedelt sein. Durch einen solchen horizontalen Berufsumstieg kann der Erhalt der Arbeitsfähigkeit bis zur Rente möglicherweise trotz gesundheitlicher Einschränkungen erreicht werden.

Sachgebiet Beschäftigungsfähigkeit beim FB Gesundheit im Betrieb