IFA-Zertifizierungsstelle für QS-Systeme

im Sinne des Moduls D der EU-Verordnung für Persönliche Schutzausrüstungen (2016/425)

Nach der europäischen Verordnung 2016/425 müssen Persönliche Schutzausrüstungen (PSA), die gegen tödliche Gefahren oder ernste und irreversible Gesundheitsschäden schützen (Risikokategorie III) und für den europäischen Binnenmarkt bestimmt sind, einer Baumusterprüfung unterzogen werden; darüber hinaus müssen auch Überwachungsmaßnahmen durchgeführt werden. Nach dieser Verordnung sind zwei alternative Verfahren vorgesehen, zwischen denen sich der Hersteller der PSA entscheiden kann:

  1. EG-Qualitätssicherung für das Endprodukt (gemäß Modul C2):
    Dabei wird eine sich mindestens jährlich wiederholende, repräsentative Stichprobenprüfung des in Serie gefertigten Produktes durch eine im europäischen Wirtschaftsraum notifizierte Stelle durchgeführt.
  2. EG-Qualitätssicherungssystem mit Überwachung (gemäß Modul D):
    Hierbei wird ein vom PSA-Hersteller etabliertes Qualitätssicherungssystem (QS-System) durch eine von der Europäischen Kommission benannte Stelle einer regelmäßigen Überwachung in Form einer Auditierung unterzogen. Hat ein Hersteller sein Qualitätssicherungssystem bereits gemäß DIN EN ISO 9001 zertifizieren lassen, konzentriert sich die Begutachtung auf spezifische Anforderungen, die im Wesentlichen mit der Herstellung des Produktes in Zusammenhang stehen

Nach der Erstauditierung - dem sogenannten Zertifizierungsaudit - folgen im jährlichen Abstand zwei Überwachungsaudits, bevor nach drei Jahren ein erneutes Zertifizierungsaudit durchgeführt wird. Umfang und Kosten hängen u.a. von der Integrität des QS-Systems, der Größe des Unternehmens, der Produktvielfalt und dem Reiseaufwand für die Auditierung ab.

Die Auditierung nimmt ein Team aus zwei Personen vor, davon eine mit Expertise für QS-Systeme (QS-Auditor) und eine für das jeweilige Sachgebiet. Das Ergebnis wird in einem Auditbericht dokumentiert und enthält im positiven Falle eine Empfehlung zur Ausstellung eines Zertifikates durch die Zertifizierungsstelle der notifizierten Stelle.

Das IFA ist von der Kommission der Europäischen Union unter der Kennummer 0121 notifiziert und autorisiert, Qualitätssicherungssysteme nach Modul D der Verordnung 2016/425 zu auditieren und zu zertifizieren.

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