IFA-Prüf- und Zertifizierungsstelle für Persönliche Schutzausrüstungen im Sinne der EU-Verordnung 2016/425

Kapselgehörschützer in der Prüfung

Praxisnahe Biegeprüfung der Kopfbügel von Kapselgehörschützern
Bild: IFA

Nahezu sämtliche im Europäischen Binnenmarkt angebotenen Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) müssen entsprechend den marktharmonisierenden Regelungen der EU-PSA-Verordnung 2016/425 von einer notifizierten Stelle zertifiziert werden. Das IFA wurde bei der Kommission der Europäischen Union notifiziert und unter der Kennnummer 0121 registriert. Von der Zertifizierungspflicht ausgenommen sind sehr einfache Produkte wie z. B. Spül- und Gartenhandschuhe.

Nur bei Vorliegen einer EU-Baumusterprüfbescheinigung nach der genannten Verordnung hat der Hersteller einer PSA das Recht (und die Pflicht), die CE-Kennzeichnung auf seinem Produkt anzubringen.

Mit dem CE-Zeichen erklärt der Hersteller die Erfüllung sämtlicher Sicherheitsanforderungen des Anhanges II der PSA-Verordnung (Konformitätserklärung). Handelt es sich dabei um PSA, die gegen tödliche Gefahren oder ernste und irreversible Gesundheitsschäden schützen (Kategorie III), so wird dem CE-Zeichen die Registrierungsnummer der notifizierten Stelle angefügt, die die laufende Fertigung des Herstellers überwacht (für das IFA: CE 0121).

Der Zertifizierung von PSA gehen umfangreiche Material-, Gestaltungs- und Funktionsprüfungen in spezialisierten Labors voraus, die in den meisten Fällen in Europäischen Normen festgelegt wurden. Die Entwicklung sachgerechter Prüfverfahren für PSA erfordert umfangreiche Erfahrungen aus der täglichen praktischen Anwendung an einer Vielzahl unterschiedlicher Arbeitsplätze - eine Voraussetzung, die das IFA als vielseitiges Beratungsinstitut der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in besonderer Weise erfüllt.

Aus der Befugniserteilung der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) und deren Anlage, die eingesehen werden können, geht die Kompetenz der IFA-Prüfstelle hervor.


Aktive Beleuchtung bei Warnkleidung

Das IFA hat einen neuen Prüfgrundsatz zur Prüfung und Zertifizierung von aktiv leuchtender Warnkleidung entwickelt. Zur Bewertung der Leuchtdichte von aktiver Beleuchtung wurde hierfür ein neues photometrisches Labor aufgebaut.

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