Überarbeitung Checkliste und Begleitdokument zur ergonomischen Maschinengestaltung

Projekt-Nr. IFA 5188

Status:

geplant

Zielsetzung:

Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 fordert wie die vorherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG eine ergonomische Gestaltung von Maschinen. Bereits 2004 wurde auf Grundlage von größtenteils harmonisierten Normen und Fachpublikationen eine Prüfliste für die Prüfung und Zertifizierung der ergonomischen Gestaltung von ausgewählten Maschinen der Metallbearbeitung erarbeitet (BIA 5088). Die Inhalte wurden zuletzt 2018 in einer dritten Auflage als DGUV Informationen 209-068 (Checkliste) und 209-069 (Begleitdokument) aktualisiert (IFA 5109). Nach jüngeren Downloadzahlen sind beide DGUV Informationen weiterhin gefragte Hilfsmittel in der betrieblichen Praxis.

Wegen neuer Trends zu technologischen Entwicklungen bei Werkzeugmaschinen und des Inkrafttretens der neuen Maschinenverordnung entsteht erneuter Überarbeitungsbedarf. Außerdem soll die Struktur der Checkliste (209-068) überarbeitet werden, um einen breiteren Anwendungsbereich in einer frühen Phase der Konstruktion von Maschinen und die Gebrauchstauglichkeit von Checkliste und Begleitdokument im Einsatz weiter zu verbessern. Daher beauftragt der Fachbereich Holz und Metall das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) zur gemeinsamen Überarbeitung der DGUV Informationen 209-068 und 209-069.

Aktivitäten/Methoden:

Zunächst werden Überarbeitungsbedarfe gesammelt, um anschließend mit einer Systematisierung eine Übersicht zu erhalten. Ein Überarbeitungsbedarf ergibt sich unter anderem aus neuen Anforderungen an die Bedienung von Werkzeugmaschinen. Die Ausarbeitung zu mittlerweile veralteter Kathodenstrahltechnik für Anzeigen soll durch modernere Benutzungsschnittstellen für Touch-Anwendungen ersetzt werden. Mit der Etablierung von interaktiven Benutzungsschnittstellen gewinnen auch Anforderungen der Softwareergonomie an Bedeutung und werden umfassend überarbeitet. Ebenso werden neue Erkenntnisse zu zulässigen Lastgewichten für die Arbeitsbevölkerung der EU im Bereich der Metallverarbeitung berücksichtigt und der aktuelle Stand der Wissenschaft und Technik einfließen. Die Inhalte von Checkliste und Begleitdokument werden an aktuelle Ausgaben von vorzugsweise harmonisierten Normen und Regelwerken angepasst. Zudem werden Abbildungen nach modernen betrieblichen Gegebenheiten erneuert. Aktuell ist nicht sofort erkennbar, bei welchen Fragen es sich um eine Anforderung oder Empfehlung handelt. Für eine verbesserte Gebrauchstauglichkeit ist vorgesehen, Anforderungen und Empfehlungen direkt in der Checkliste zu kennzeichnen, um die Benutzenden der DGUV Informationen direkt zu informieren und im Bewertungs- und Gestaltungsprozess zu unterstützen. Die systematisierten Überarbeitungsbedarfe werden priorisiert und anschließend umgesetzt. Das Projekt wird durch einen Expertenkreis mit Vertreterinnen und Vertretern von Fachverbänden (u. a. KAN, VDW und VDMA) begleitet.

Stand:

11.05.2026

Projekt

Gefördert durch:
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV)
Projektdurchführung:
  • Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM)
  • Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BGETEM)
Gefährdungsart(en):

Gestaltung von Arbeit und Technik

Schlagworte:

Ergonomie, Maschinensicherheit, Mensch-Maschine-Schnittstelle

Weitere Schlagworte zum Projekt:

Maschinensicherheit, Ergonomie

Kontakt