Grundsatzuntersuchungen an aktiv leuchtender Warnkleidung

Projekt-Nr. IFA 5154

Status:

abgeschlossen

Zielsetzung:

Die bisherige Warnkleidung mit retroreflektierenden Bereichen wird in Arbeitsbereichen, deren Umgebung keine Fremdlichtquellen aufweist, nicht mehr erkannt. Somit helfen retroreflektierende Bereiche auf der Warnkleidung nicht, die Sichtbarkeit der Tragenden zu gewährleisten. Das Ziel ist die Einbringung der gewonnenen Erkenntnisse aus den Grundsatzuntersuchungen in die neue DIN SPEC Vornorm 91418 "Aktiv leuchtende Warnkleidung in Ergänzung zu DIN EN ISO 20471 und DIN EN 1150 - Anforderungen und Prüfverfahren". Diese Spezifikation soll in Zukunft eine einheitliche Betrachtung aktiv leuchtender Warnkleidung ermöglichen und Mindestanforderungen an die Sichtbarkeit definieren. In der DIN SPEC werden grundlegende Anforderungen definiert, um für Herstellerfirmen die Entwicklung von aktiv leuchtender Warnkleidung zu standardisieren und damit zu vereinfachen. Weiterhin sollen die Ergebnisse für den Aufbau des neuen Prüflabors für aktiv leuchtende Warnkleidung dienen.

Aktivitäten/Methoden:

Für die Durchführung der Untersuchungen werden verschiedene Leuchtmittel wie LEDs, LED-Bänder, Lichtleitertechnik in unterschiedlichen Bauformen und Farben sowie eine geeignete Messtechnik zur Beurteilung der Bauelemente hinsichtlich ihrer Leuchtdichte unter verschiedenen Abstrahlwinkeln verwendet. Zusätzlich soll geklärt werden, welche Leuchtmittel geeignet sind, über die gesamte Lebensdauer der Warnkleidung die Sichtbarkeit des Tragenden zu gewährleisten. Die Positionierung der Leuchtmittel auf der Warnkleidung spielt eine entscheidende Rolle für die 360°-Sichtbarkeit des Tragenden. Hierbei werden erste Untersuchungen an Warnwesten durchgeführt. Durch Untersuchungen zur geeigneten Positionierung der Leuchtmittel auf Warnwesten sollen die besten Positioniervarianten bestimmt werden.

Das eingeplante Budget dient dem Aufbau eines Messaufbaus mit drehbarem Teller (360°-Sichtbarkeit) und messendem Kamerasystem (Leuchtdichte).

Darüber hinaus müssen weitere Punkte, wie die Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV), Elektromagnetische Felder (EMF) für Implantat-Tragende, elektrische Sicherheit, IP-Schutzarten, mechanische Anforderungen, Akkusicherheit und letztendlich auch Fragen zur Realisierung der Reinigung der Warnkleidung mit aktiver Beleuchtung untersucht werden.

Ergebnisse:

Eine Marktrecherche ergab, dass aktuell auf dem Markt nahezu alle verfügbaren aktiv leuchtenden Warnkleidungen mit einzelnen LEDs oder LED-Arrays ausgestattet sind. Die erzielten Ergebnisse und entstandenen Anforderungen konnten aber so beschrieben werden, dass sie technologieunabhängig Gültigkeit besitzen und normativ erfasst wurden. Einer der wichtigsten Kennwerte ist die Sichtbarkeit des Produktes in einer definierten Entfernung. Um diesen Kennwert bestimmen zu können, wurden Probandenversuche bei Dunkelheit durchgeführt. In den durchgeführten Versuchsreihen mussten Probanden (n = 32) eine Aussage treffen, wie gut oder ob überhaupt ein Prüfkörper aus unterschiedlichen Entfernungen (50 m, 100 m und 150 m) bei Dunkelheit zu sehen ist. Als Prüfkörper wurden zum einen bereits verfügbare aktiv leuchtende Warnkleidungen verwendet, zum anderen selbst gebaute Prüfkörper mit LED-Arrays unterschiedlichster Größe und Abstand zu einander. Während der Versuchsreihen wurde zusätzlich die Leuchtdichte der Prüfkörper variiert, um einen minimalen und maximalen Grenzwert für Sichtbarkeit und Blendung zu ermitteln. Bei den Versuchsreihen stellte sich heraus, dass zum Beispiel einzelne LEDs mit einem Mindestabstand von 10 cm zueinander und kleinere LED-Arrays bis zu 4 cm2 Größe bei einer Leuchtdichte von 10 cd/m2 schon ab 50 m Entfernung nur noch schlecht sichtbar sind. Die besten Ergebnisse wurden mit Leuchtdichten von ca. 400 cd/m2 bei unterschiedlichsten Anordnungen erzielt. Die Erkenntnisse aus dem Projekt sind in die DIN/TS 91418, die im Juli 2021 erschienen ist, eingeflossen. Die Ergebnisse der Versuchsreihen wurden direkt als Tabelle in den Anhang B übernommen. Hersteller müssen nun eine verpflichtende Angabe zur Sichtbarkeit des Produktes anhand dieser Tabelle angeben und einen maximalen Grenzwert zur Leuchtdichte einhalten, um Blendungen zu vermeiden. Die neu erschienene Spezifikation schreibt ebenfalls Anforderungen für die elektrische Sicherheit, IP-Schutzarten und EMV/EMF vor und fordert eine Rundumsichtbarkeit (360°) bei der Verwendung von aktiv leuchtender Warnkleidung. Eine genaue Anordnung der Leuchtmittel auf der Warnkleidung wurde normativ nicht festgelegt, da hier die Rundumsichtbarkeit als Anforderung ausreicht. Bei den Angaben zur elektrischen Sicherheit, IP-Schutzarten und EMV/EMF konnte das IFA auf bereits existierende Erfahrungen und Anforderungen zurückgreifen und diese normativ einbringen.

Um eine reproduzierende Vermessung der Leuchtdichte für aktiv leuchtende Warnkleidungen zu gewährleisten, wurde ein Folgeprojekt IFA 5159 (Aufbau eines "Photometrischen Labors") gestartet.

Stand:

08.03.2022

Projekt

Gefördert durch:
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV)
Projektdurchführung:
  • Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)
  • Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr)
Branche(n):

Leder/Textil/Bekleidung

Gefährdungsart(en):

Arbeitsorganisation/-schutzmanagement

Schlagworte:

Verkehrsunfälle, Unfallverhütung, Persönliche Schutzausrüstung

Weitere Schlagworte zum Projekt:

PSA, Warnweste, LED, Warnkleidung

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