Betriebssanitäter

Gegenüber dem Ersthelfer liegt die Aufgabe des umfangreicher ausgebildeten Betriebssanitäters in der erweiterten Ersten Hilfe. Neben den grundlegenden Maßnahmen der Ersten Hilfe beherrscht er auch den Einsatz und die Verwendung von Geräten, z.B. Beatmungsbeutel, Sekretabsaugpumpe und Sauerstoffbehandlungsgerät.

Die Ausbildung zum Betriebssanitäter umfasst einen 63-stündigen Grundlehrgang mit anschließendem 32-stündigen Aufbaulehrgang für den betrieblichen Sanitätsdienst bei speziell dazu geeigneten Stellen. Anschließend ist spätestens alle 3 Jahre eine Fortbildung erforderlich

Auf der Liste von geeigneten Stellen können Sie über den Punkt "Ermächtigte Stellen filtern" die Suche auf die "Betriebssanitäter" eingrenzen.

Mindestens ein Betriebssanitäter ist erforderlich in Betrieben (§ 27, DGUV Vorschrift 1) mit

  • mehr als 1500 anwesenden Versicherten
  • mehr als 250 anwesenden Versicherten, wenn Art, Schwere und Zahl der Unfälle dies erfordert,
  • mehr als 100 anwesende Versicherte auf Baustellen.