Ziel der Verbändevereinbarung von Dachlatten ist es die Arbeitssicherheit auf Dächern weiter zu verbessern und Durchsturzunfälle wirksam zu vermeiden. Dachlatten, die als Standplatz genutzt werden sollen, müssen betretbar und durchbruchsicher sein. Die relevanten Handwerks-, Handels- und Herstellerverbände sowie der Fachbereich Bauwesen und das Sachgebiet Hochbau der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung tragen die Vereinbarung und ihre Anhänge mit.
Die überarbeitete und erweiterte Verbändevereinbarung wurde anlässlich der Messe DACH + HOLZ International 2022 am 08. Juli 2022 durch die relevanten Handwerks-, Handels- und Herstellerverbände und das Sachgebiet Hochbau des Fachbereichs Bauwesen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung unterzeichnet, um die Sicherheit der auf Dächern arbeitenden Handwerker zu verbessern.
Die Neufassung der Vereinbarung trat zum 01.08.2022 in Kraft und ersetzt die Vereinbarung vom 11.November 2015. Zusätzlich zu den visuell sortierten Dachlatten (nach DIN 4074-1), werden in dieser Vereinbarung nun auch maschinell sortierte Dachlatten (nach DIN EN 14081-1) berücksichtigt. Die Vereinbarung beschreibt die Anforderungen an visuell und maschinell nach Festigkeit sortierten Dachlatten aus Nadelholz zur Verhütung von Arbeitsunfällen und fasst die für die CE-Kennzeichnung notwendigen Angaben zur Sortierung, Beschreibung (Unterlagen) und Markierung zusammen.
Die Überarbeitung der Vereinbarung zu visuell sortierten Dachlatten wurde notwendig, da sich normative Grundlagen geändert haben und die CE-Kennzeichnung an die aktuellen Vorgaben der Europäischen Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO) in Verbindung mit der Europäischen Norm für Holzbauwerke - Nach Festigkeit sortiertes Bauholz für tragende Zwecke mit rechteckigem Querschnitt - Teil 1: Allgemeine Anforderungen; Deutsche Fassung EN 14081-1:2016 angepasst werden musste.
Der am 25.02.2026 in Köln unterzeichnete und am 26.02.2026 in Kraft getretenen Anhang ergänzt die Verbändevereinbarung um die Produkt- und Produktionsanforderungen für Dachlatten mit Keilzinkenverbindung. Der Anhang gilt für visuell oder maschinell nach der Festigkeit sortierte keilgezinkte Dachlatten für tragende Zwecke. Sie stellt sicher, dass sowohl das verwendete Holz als auch die Keilzinkenverbindung der Dachlatten ausreichend tragfähig sind, um den Sicherheitsanforderungen bei Arbeiten auf Dächern zu entsprechen. Der Anhang schafft damit weitere Rechtssicherheit für Hersteller zur Verwendung von keilverzinkten Dachlatten sowie Anwenderinnen und Anwender.
Die Dachlattenvereinbarung sowie der neue Anhang definiert Querschnitte für Dachlatten aus Nadelholz in Bezug auf den maximal zulässigen Sparrenabstand ohne einen weiteren rechnerischen Nachweis. Die in der Praxis bewährte leichte Erkennbarkeit einer visuell sortierten und qualitätsgerechten Dachlatte mittels roter Markierung an einer ihrer Stirnseiten wurde beibehalten.
Bei visuell nach Tragfähigkeit sortierten Dachlatten ist der eindeutige Produktkenncode (z. B. „Hersteller CE Dachlatte 30/50 S10 DIN 4074-1 WPCA“) am Dachlattenbündel oder auf jeder Dachlatte anzugeben.
Bei maschinell sortierten Dachlatten ist jede Dachlatte in regelmäßigen Abständen (mind. 2x je Latte mit einem Abstand von ≥ 40 cm zu jedem Dachlattenende) mit dem eindeutigen Produktkenncode zu kennzeichnen.
| Hersteller CE Dachlatte 30/50 S10 DIN 4074-1 WPCA | Hersteller CE Dachlatte 40/60 C24 M TS WPCA | Hersteller CE Dachlatte 40/60 S10 DIN 4074-1 PT PCAB |
| Beispiele für den eindeutigen Produktkenncode von Dachlatten | ||
| Hersteller CE Dachlatte keilgezinkt S10 DIN 4074-1 30/50 MUF, EN 301 I 90 FJ 0,1S | Hersteller CE Dachlatte keilgezinkt C24 M 40/60 MUF, EN 301 I 90 FJ 0,1S |
| Beispiele für den eindeutigen Produktkenncode bei keilgezinkten Dachlatten | |
Außerhalb des Geltungsbereichs dieser Vereinbarung ist die Anwendung von Latten in anderen Qualitäten nach den Anforderungen der Bauplaner möglich. Dachlatten, welche als Standplatz bei Dacharbeiten genutzt werden, müssen zusätzlich zur DIN EN 1991-1-1 / NA 2010-12 für eine Einzellast in Feldmitte von 1000 N verteilt auf 15 cm Breite bemessen und deren Eignung nachgewiesen werden.
Weitere Informationen
Auszüge aus den Berichten der Technischen Universität München können auf Nachfrage vom Sachgebiet Hochbau zur Verfügung gestellt werden.