Finanziell abgesichert nach Unfall und Krankheit
Das Ziel von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen ist es, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern. Wenn dennoch Arbeitsunfälle geschehen, setzen sie alle geeigneten Mittel ein, um die Gesundheit der Betroffenen wiederherzustellen. Leider sind Heilbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen nicht immer so erfolgreich, dass die versicherte Person wieder uneingeschränkt am Erwerbsleben teilnehmen kann.
Bei bleibenden Schäden können Versicherte von der gesetzlichen Unfallversicherung Entschädigungsleistungen erhalten. Diese erfolgen in der Regel in Form einer Rente. Sogenannte Rentenausschüsse legen den Anspruch und die Höhe fest. Entscheidend für die Berechnung sind der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit und der Jahresverdienst vor dem Unfall. Führt ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zum Tod, können Hinterbliebene Sterbegeld und/oder eine Hinterbliebenenrente erhalten.
In den folgenden Grafiken haben wir für Sie die Aufwendungen für Entschädigungen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in Zahlen zusammengefasst.
Lesen Sie mehr zu Entschädigungsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
GUT ZU WISSEN
Erklärvideo zum Rentenausschuss
Entscheidungen über Ansprüche auf Renten nach einem Arbeits- oder Wegeunfall oder einer Berufskrankheit treffen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in so genannten Rentenausschüssen. Wie sind diese Ausschüsse besetzt? Welche Rechte haben Versicherte? Dies und weitere Fragen beantwortet ein Erklärvideo der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Beitrag teilen: