UV Recht & Reha Aktuell 07/2025 vom 31.07.2025

Seiten Betreff
0000 - 0000 Inhaltsverzeichnis
0264 - 0266 Ordnungsgeld von 3.000 € gegenüber einem Sachverständigem im sozialgerichtlichen Verfahren – Verhängung muss gültigen Form- und Verfahrensvorgaben entsprechen – fehlender Nachweis der Nachfristsetzung führt zur Rechtswidrigkeit des Beschlusses – hier auch keine (grundsätzlich mögliche) Heilung des Zustellungsmangels gegeben – Beschluss des LSG Nordrhein-Westfalen vom 07.05.2025 – L 5 U 148/25 B – DOK 182.22
0267 - 0276 Vorsitzender eines gemeinnützigen Pfadfindervereins stürzt beim Aussteigen aus dem Pfadfinderbus – Versicherungsschutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII gegeben – Begriff der Wohlfahrtspflege ist weit auszulegen – Urteil des BSG vom 25.03.2025 – B 2 U 3/23 R – DOK 311.01:311.09:312:330: 352:401.011
0277 - 0282 Freiwillig versicherter Unternehmer mit Höchstversicherungssumme – Berufsgenossenschaft verlangt nach Jahren Nachweis, dass Versicherungssumme dem Einkommen entspricht – Versicherter verweigert dies – daraufhin vorgenommene Herabsetzung auf die Mindestversicherungssumme ist rechtmäßig – Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 14.03.2025 – L 12 U 3634/22 – DOK 337
0283 - 0293 Langjährig tätiger Fliesenleger mit HWS-Beschwerden begehrt Anerkennung einer BK Nr. 2109 – erforderlich ist das Tragen schwerer Lasten von mind. 40 KG auf der Schulter über mind. 30 Minuten je Arbeitstag – diese arbeitstechnischen Voraussetzungen sind hier nicht erfüllt – Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 26.06.2025 – L 10 U 3130/23 – DOK 376.3-2109
0294 - 0302 Verletztengeldanspruch eines Selbständigen aufgrund einer während einer Beschäftigung erlittenen Berufskrankheit – Berechnung der Höhe hat sich an den tatsächlichen Einkünften und nicht nach dem Jahresarbeitsverdienst zu richten – dies gilt auch für die Anrechnung gleichzeitig bezogenen Einkommens – bei Fortführung der selbständigen Tätigkeit in mehr als geringfügigem Umfang ist das Arbeitseinkommen konkret zu ermitteln – dies führt hier dazu, dass sich der Anspruch im konkreten Fall auf null reduziert – Urteil des BSG vom 25.03.2025 – B 2 U 2/23 R – DOK 432.7:432.1