Stationäres Durchgangsarzt-Verfahren (DAV)

Klinikpersonal am Krankenbett einer Patientin

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Die stationären Heilverfahren in der gesetzlichen Unfallversicherung wurden zum 01.01.2013 neu strukturiert und dreistufig gegliedert:

  • Stationäres Durchgangsarztverfahren (DAV)
  • Verletzungsartenverfahren (VAV)
  • Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV)

Unfallverletzte, die einer stationären Behandlung bedürfen, müssen einem Durchgangsarzt in einem an diesen Verfahren beteiligten Krankenhaus vorgestellt werden.

Die Zuweisung richtet sich dabei nach dem Verletzungsartenverzeichnis. Hierin ist geregelt, welche Fälle dem Verletzungsartenverfahren und welche dem Schwerstverletzungsartenverfahren zuzuordnen sind. Alle übrigen Verletzungen können im Rahmen des stationären Durchgangsarztverfahrens behandelt werden.

Die Landesverbände beteiligen ausschließlich besonders geeignete Krankenhäuser am stationären Durchgangsarztverfahren.

Diese müssen spezielle personelle, apparative und räumliche Anforderungen erfüllen und zur Übernahme bestimmter Pflichten bereit sein.

Ansprechpartner für nähere Informationen zum stationären Durchgangsarztverfahren ist der regional zuständige Landesverband.

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