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FAQ

An dieser Stelle finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit Themen rund um DGUV Vorsorge.

  • Was ist nachgehende Vorsorge?

    Häufig treten arbeitsbedingte Erkrankungen oder Berufskrankheiten erst einige Zeit nach der beruflichen Belastung auf. Krebserzeugende Stoffe führen in der Regel nicht sofort zu Gesundheitsstörungen, sondern in vielen Fällen vergeht eine lange Latenzzeit zwischen Exposition und Manifestation einer Krankheit. Auch Staublungenerkrankungen machen sich häufig erst bemerkbar, lange nachdem die Arbeit eingestellt wurde. Die asbestbedingten Lungenerkrankungen zeichnen sich beispielsweise durch eine sehr lange Latenzzeit aus, die 30 Jahre und mehr betragen kann.

    Nachgehende Vorsorge ist arbeitsmedizinische Vorsorge nach Beendigung bestimmter Tätigkeiten, bei denen nach längeren Latenzzeiten Gesundheitsstörungen auftreten können. Anlässe für nachgehende Vorsorge sind z. B. Tätigkeiten mit Exposition gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Stoffen oder Gemischen der Kategorie 1A oder 1B im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GHS). Arbeitgebende sind nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) verpflichtet, ihren Beschäftigten und ehemals Beschäftigten nachgehende Vorsorge anzubieten. Diese Pflicht wird nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses mit Einwilligung der betroffenen Personen auf den zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger übertragen.

  • Wie ist die nachgehende Vorsorge organisiert?

    Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung betreiben verschiedene Einrichtungen, um die arbeitsmedizinische Vorsorge von Versicherten nach der Exposition gegenüber krebserzeugenden Gefahrstoffen und Einwirkungen auch über das Beschäftigungsende hinaus sicherzustellen. Historisch bedingt, durch branchenspezifische Erfordernisse gewachsen oder weil sie sich auf unterschiedliche Rechtsgrundlagen beziehen, nehmen derzeit verschiedene Vorsorgedienste die Aufgaben der nachgehenden Vorsorge wahr.

    Die Kontaktdaten sowie weitere Informationen zu den einzelnen Vorsorgediensten finden Sie hier.

  • Was ist DGUV Vorsorge?

    Unter dem Dach von DGUV Vorsorge haben sich alle Vorsorgedienste und Einrichtungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger zusammengeschlossen. Nach einheitlichen Standards und unter bestmöglicher Nutzung von Synergien für die Versicherten, für die bei den Unfallversicherungsträgern versicherten Unternehmen / Einrichtungen sowie für die Unfallversicherungsträger soll die nachgehende Vorsorge "aus einer Hand" erfolgen.

    Als ein wesentliches Element von DGUV Vorsorge steht seit Ende 2019 ein zentrales Meldeportal zu Verfügung. Über das gemeinsame Meldeportal von DGUV Vorsorge können Meldungen zur nachgehenden Vorsorge an die Vorsorgedienste GVS und ODIN sowie an das Fachkompetenzcenter Strahlenschutz der BG ETEM vorgenommen werden. Für die versicherten Unternehmen und Einrichtungen wurde damit die Möglichkeit geschaffen, ihren Verpflichtungen zur Organisation der nachgehenden Vorsorge völlig unabhängig von der jeweiligen Einwirkung über nur ein zentrales Eingabe- und Meldeinstrument nachzukommen.

  • Was bietet das Portal von DGUV Vorsorge?

    Im Portal von DGUV Vorsorge können Sie sich rund um das Thema "arbeitsmedizinische Vorsorge / nachgehende Vorsorge" informieren. Sie finden den für Sie zuständigen Vorsorgedienst und können für weitere Informationen per Link auf dessen Homepage gelangen.

    Unter der Rubrik "Meldeportal" steht ein zentraler Meldezugang zur nachgehenden Vorsorge zur Verfügung. Über dieses gemeinsame Meldeportal von DGUV Vorsorge können Arbeitgebende und Arbeitnehmende Meldungen zur nachgehenden Vorsorge an die Vorsorgedienste GVS und ODIN sowie an das Fachkompetenzcenter Strahlenschutz der BG ETEM vornehmen.

    Versicherte Unternehmen und Einrichtungen haben außerdem über die ZED (Datenbank zur Erfassung gegenüber krebserzeugenden Gefahrstoffen exponierter Beschäftigter) die Möglichkeit, ihren Meldeverpflichtungen nach der ArbMedVV an ODIN und an die GVS nachzukommen.

  • Kann man nachgehende Vorsorge über die ZED melden?

    Versicherte Unternehmen und Einrichtungen, die ihren Verpflichtungen nach der Gefahrstoffverordnung zur Führung eines Verzeichnisses über gegenüber krebserzeugenden und keimzellmutagenen Gefahrstoffen gefährdeter Beschäftigter (Expositionsverzeichnis) über die ZED nachkommen, können auf Wunsch die in der Zentralen Expositionsdatenbank ZED erfassten Daten auch für das Angebot nachgehender Vorsorge bei GVS und ODIN nutzen. Sofern die Beschäftigten dieser Nutzung zugestimmt haben, entfällt eine gesonderte Meldung über das Meldeportal.

    Informationen zur ZED finden Sie hier.